Rechtsprechung
BVerfG, 15.05.2001 - 2 BvR 826/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Versagung der die Hauptsache vorwegnehmenden Rückgabe eines privaten Handtuchs an Strafgefangenen im fachgerichtlichen Eilverfahren - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Handtuch - Besitz eines Strafgefangenen - Justizvollzugsanstalt - Missbrauchsgebühr
- Judicialis
BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 27.04.2001 - StVK 255/01
- BVerfG, 15.05.2001 - 2 BvR 826/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 05.12.1994 - 2 BvR 2434/94
Mißbrauchsgebühr bei einer substanzlosen Verfassungsbeschwerde - …
Auszug aus BVerfG, 15.05.2001 - 2 BvR 826/01
Es muss nicht hinnehmen, dass es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch mutwillige Verfassungsbeschwerden in völlig belanglosen Angelegenheiten behindert wird und dadurch den Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (stRspr; vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 1994 - 2 BvR 2434/94 - und vom 14. September 1994 - 2 BvR 1626/94 -, NJW 1995, S. 1418 und S. 1419). - BVerfG, 14.09.1994 - 2 BvR 1626/94
Mißbrauchsgebühr bei leichtfertig erhobener Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 15.05.2001 - 2 BvR 826/01
Es muss nicht hinnehmen, dass es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch mutwillige Verfassungsbeschwerden in völlig belanglosen Angelegenheiten behindert wird und dadurch den Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (stRspr; vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 1994 - 2 BvR 2434/94 - und vom 14. September 1994 - 2 BvR 1626/94 -, NJW 1995, S. 1418 und S. 1419).